Frühjahrsinstandsetzung durch Fachfirma kann erfolgen

Info des HTV:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über die aktuelle Lage zum Thema Instandsetzung der Tennisplätze informieren. Der neuesten Verordnung der Landesregierung zu Folge sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Eine Instandsetzung der Platzanlagen in Form von Arbeitseinsätzen durch Vereinsmitglieder ist gemäß dieser Verordnung daher nicht durchführbar. Grundsätzliche Empfehlung ist, hier mit den zuständigen Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob für diese Tätigkeit, die mit großem Abstand zueinander und auch mit beschränkter Personenzahl durchgeführt werden würden, eine entsprechende Erlaubnis ausgesprochen werden könnte.

Eine Instandsetzung und Pflege der Platzanlage durch den Platzwart oder einer Fachfirma ist weiterhin möglich.

Mit sportlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband

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